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   OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16   

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https://dejure.org/2016,30529
OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16 (https://dejure.org/2016,30529)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05.09.2016 - 6 B 735/16 (https://dejure.org/2016,30529)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 05. September 2016 - 6 B 735/16 (https://dejure.org/2016,30529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Auswahlverfahren; Beförderung; Bestenauslese; Beurteilungsverfahren; Zweistufigkeit; Maßstabskonferenz; Quervergleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Untersagung von Beförderungsplanstellen; Absprache der Gesamturteile der zu beurteilenden Beamten durch die Erstbeurteilenden in der Maßstabskonferenz aufgrund eines die gesamte Vergleichsgruppe einbeziehenden Quervergleichs ; Prüfung der Rechtmäßigkeit ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlverfahren; Beförderung; Bestenauslese; Beurteilungsverfahren; Zweistufigkeit; Maßstabskonferenz; Quervergleich

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Untersagung von Beförderungsplanstellen; Absprache der Gesamturteile der zu beurteilenden Beamten durch die Erstbeurteilenden in der Maßstabskonferenz aufgrund eines die gesamte Vergleichsgruppe einbeziehenden Quervergleichs; Prüfung der Rechtmäßigkeit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Gelsenkirchen - 1 L 373/16
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16
    vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2016 - 2 A 1.14 -, IÖD 2016, 110.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2015 - 6 A 360/14

    Rechtmäßigkeit der Bindung des Dienststellenleiters an das Ergebnis der

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 6 B 779/16 -, juris, und Urteile vom 7. Juli 2015 - 6 A 360/14 -, juris, und vom 20. November 2013 - 6 A 1673/11 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1999 - 6 A 3593/98

    Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Beurteilung eines Polizisten

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16
    Gegenteiliges lässt sich entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch dem Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1999 - 6 A 3593/98 -, ZBR 2001, 338, nicht entnehmen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.07.2016 - 6 B 779/16

    Beschwerde eines Polizeikommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 6 B 779/16 -, juris, und Urteile vom 7. Juli 2015 - 6 A 360/14 -, juris, und vom 20. November 2013 - 6 A 1673/11 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 899/16

    Einstweilige Untersagung von Beförderungsplanstellen; Absprache der Gesamturteile

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16
    Beides ist im Übrigen nicht nur hinsichtlich der Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 11", sondern, wie in den in den Verfahren 6 B 647/16 und 6 B 899/16 ergangenen Beschlüssen vom 5. September 2016 näher ausgeführt, auch hinsichtlich der Vergleichsgruppen "Besoldungsgruppe A 12" und "Besoldungsgruppe A 14" festzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 647/16

    Untersagung der Besetzung von Beförderungsplanstellen im Wege der einsteiligen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16
    Beides ist im Übrigen nicht nur hinsichtlich der Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 11", sondern, wie in den in den Verfahren 6 B 647/16 und 6 B 899/16 ergangenen Beschlüssen vom 5. September 2016 näher ausgeführt, auch hinsichtlich der Vergleichsgruppen "Besoldungsgruppe A 12" und "Besoldungsgruppe A 14" festzustellen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 6 A 1673/11

    Schadensersatzforderung eines Kriminaloberkommissars a.D. wegen unterbliebener

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 28. Juli 2016 - 6 B 779/16 -, juris, und Urteile vom 7. Juli 2015 - 6 A 360/14 -, juris, und vom 20. November 2013 - 6 A 1673/11 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 726/16

    Absprechen der Gesamturteile der zu beurteilenden Beamten durch die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 735/16
    Im Wesentlichen gleichlautend mit Beschluss vom 5. September 2016 - 6 B 726/16 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 647/16

    Untersagung der Besetzung von Beförderungsplanstellen im Wege der einsteiligen

    Da die Protokollstelle, wie der Antragsgegner in den die Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 11" betreffenden Verfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 bzw. in dem die Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 14" betreffenden Verfahren 6 B 899/16 erläutert hat, sich auf eine "Absprache" bzw. "Abstimmung" zwischen den Erstbeurteilenden bezieht, drängt es sich auf, dass bereits in der Maßstabskonferenz ein abschließender Quervergleich zwischen den von ihnen zu beurteilenden Beamten der vorliegend in Rede stehenden Vergleichsgruppe stattgefunden hat.

    Gegenteiliges lässt sich entgegen der in den Verfahren 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 geäußerten Auffassung des Antragsgegners auch dem Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1999 - 6 A 3593/98 -, ZBR 2001, 338, nicht entnehmen.

    Zwar geht er in den Verfahren 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der zu Beurteilenden nicht entscheidend auf den Wortlaut von Beurteilungsrichtlinien ankommt.

    Der Antragsgegner hat jedoch (auch) in den Verfahren 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 nichts dafür vorgetragen, dass es sich bei der "im LANUV ständig gelebten Praxis" um eine vom MKULNV gebilligte oder geduldete, landesweit einheitliche Verwaltungspraxis handelt.

    Beides ist im Übrigen nicht nur hinsichtlich der Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 12", sondern, wie in den in den Verfahren 6 B 642/16, 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 ergangenen Beschlüssen vom 5. September 2016 näher ausgeführt, auch hinsichtlich der Vergleichsgruppen "Besoldungsgruppe A 11" und "Besoldungsgruppe A 14" festzustellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2016 - 6 B 907/16

    Anforderungen an einen der Beförderungsauswahl vorgelagerten Bewerbervergleich

    Da die Protokollstelle, wie der Antragsgegner in den die Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 11" betreffenden Verfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 bzw. in dem die Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 14" betreffenden Verfahren 6 B 899/16 erläutert hat, sich auf eine "Absprache" bzw. "Abstimmung" zwischen den Erstbeurteilenden bezieht, drängt es sich auf, dass bereits in der Maßstabskonferenz ein abschließender Quervergleich zwischen den von ihnen zu beurteilenden Beamten der genannten Vergleichsgruppe stattgefunden hat.

    Zwar ist er in den Verfahren 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 im Ausgangspunkt zutreffend davon ausgegangen, dass es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der zu Beurteilenden nicht entscheidend auf den Wortlaut von Beurteilungsrichtlinien ankommt.

    Der Antragsgegner hat jedoch (auch) in den Verfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 und 6 B 899/16 nichts dafür vorgetragen, dass es sich bei der "im M1.

    Beides ist im Übrigen nicht nur hinsichtlich der Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 15", sondern, wie in den in den Verfahren 6 B 642/16, 6 B 647/16, 6 B 726/16, 6 B 735/16 und 6 B 899/16 ergangenen Beschlüssen vom 5. September 2016 näher ausgeführt, auch hinsichtlich der Vergleichsgruppen "Besoldungsgruppe A 11", "Besoldungsgruppe A 12" und "Besoldungsgruppe A 14" festzustellen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 642/16

    Absprechen der Gesamturteile der zu beurteilenden Beamten durch die

    Da die Protokollstelle, so der Antragsgegner in den Parallelverfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16, sich auf eine "Absprache" bzw. "Abstimmung" zwischen den Erstbeurteilenden bezieht, drängt es sich auf, dass bereits in der Maßstabskonferenz ein abschließender Quervergleich zwischen den von ihnen zu beurteilenden Beamten der genannten Vergleichsgruppe stattgefunden hat.

    Gegenteiliges lässt sich entgegen der in den Parallelverfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 geäußerten Auffassung des Antragsgegners auch dem Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1999 - 6 A 3593/98 -, ZBR 2001, 338, nicht entnehmen.

    Zwar geht er in den Parallelverfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 im Ausgangspunkt zutreffend davon aus, dass es unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung der zu Beurteilenden nicht entscheidend auf den Wortlaut von Beurteilungsrichtlinien ankommt.

    Der Antragsgegner hat jedoch (auch) in den Parallelverfahren 6 B 726/16 und 6 B 735/16 nichts dafür vorgetragen, dass es sich bei der "im LANUV ständig gelebten Praxis" um eine vom MKULNV gebilligte oder geduldete, landesweit einheitliche Verwaltungspraxis handelt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.09.2016 - 6 B 899/16

    Einstweilige Untersagung von Beförderungsplanstellen; Absprache der Gesamturteile

    Beides ist im Übrigen nicht nur hinsichtlich der Vergleichsgruppe "Besoldungsgruppe A 14", sondern, wie in den in den Verfahren 6 B 642/16, 6 B 726/16, 6 B 735/16 sowie 6 B 647/16 ergangenen Beschlüssen vom 5. September 2016 näher ausgeführt, auch hinsichtlich der Vergleichsgruppen "Besoldungsgruppe A 11" und "Besoldungsgruppe A 12" festzustellen.
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